Freitag, 21. Dezember 2007
Unternehmensprofil
Jung – dynamisch – Erfolg: Also LOS!
1994 in Mannheim als Einzelfirma gegründet, produziert Kultbus seither Werbung in fast allen Bereichen – mit einer wachsenden Spezialisierung auf Außenwerbung, damals konzentriert auf die Rhein- Main-Region. Im Jahr 2004 erfolgte dann mit der GmbH-Gründung die bundesweite Expansion und die Schwerpunktbildung in Richtung Verkehrsmittel und Außenflächen.
Unsere Stärke liegt in der Betreuung der Kunden aus einer Hand. Wir wollen Sie im Vorfeld unterstützen, insbesondere bei Layout, Fahrzeug oder Beratung Ihrer Creativen. Denn besonders bei Verkehrsmitteln hilft die eigene Erfahrung, radikale und kostspielige Fehler zu vermeiden und Ideenfindung und Konzeptionsentwicklung gemeinsam voranzutreiben.
Unser Kerngeschäft - und damit zentrale Stellung liegt in Produktion und Montage der Werbung – bundesweit oder regional - und in der Betreuung unserer Kunden während der gesamten Werbezeit.
Was unterscheidet uns von anderen Beschriftern?
- Wir sind bundesweit tägig
- Wir haben ein eigenes Grafikteam
- Wir beraten bei Fahrzeugsauswahl und -gestaltung
- Wir kennen alle Städte
- Wir kennen alle Fahrzeuge
Was macht uns zum idealen Gesprächspartner von Agenturen?
- Bei uns sind alle Produktionswege in einer Hand (Offset, Digitaldruck, Siebdruck, Folientechnik, Lackierung)- wir können bei Grenzbereichen der Gestaltung optimal informieren.
- Hier produziert der Beschrifter (keine Abstimmungsprobleme)
Was unterscheidet uns von anderen Druckereien?
- Anbieten von Produktion und Beschriftung
- Spezialisiert auf Verkehrsmittelwerbung
- Wir kennen die Materie
- Wir wissen, was unnötige Kosten verursacht und können das vermeiden
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A2-Papier- und Fotoplakate
fotogenaue Realität
Plakate in Fotoqualität mit 720 bis 1440 dpi, hochglanz oder matt. Die technische Revolution in der Darstellungsqualität - da überzeugt auch noch das kleinste Bilddetail von der Qualität der Botschaft. Ideal für alle, für die auch noch die letzte Nuance zur Aussage gehört.
Labels: posterdruckeplakate
Bus-Light-Poster
leuchtende Botschaften
hinterleuchtetes Folienposter, in einer Leuchtvitrine im Bus, hinter dem Fahrersitz - ein spezielles Produktionsverfahren ermöglicht einen Druck in Fotoqualität. Und jeder schaut hin - denn der Blick geht automatisch nach vorn, in Fahrtrichtung. In Kopfhöhe, also auch vor dem Sekundenschlaf noch wahrgenommen.
Labels: posterdruckeplakate
Floorgrafics
treten Sie uns mit Füßen
die meist frequentierte Werbefläche überhaupt - garantiert wahrgenommen - und gerade da sinnvoll, wo nichts anderes mehr hinpasst: im Gedränge, auf Treppen - und im eigenen Eingangsbereich, wo die Botschaft den Kunden exklusiv begrüßt!
Labels: posterdruckeplakate
Seitenscheibenplakate
zweiseitige Hämmer
Beidseitig lesbare Folienplakate, die auf die Scheiben in z.B. Bussen geklebt werden. Die Werbebotschaft ist dadurch sowohl von den Fahrzeuginsassen, als auch von den Passanten erkennbar: Doppelte Reichweite für einen überschaubaren Preis.
Ein kompliziertes Herstellungsverfahren, das kultbus als Spezialist bundesweit produziert.
Labels: posterdruckeplakate
Poster, Drucke, Plakate
auf den Punkt gebracht
Die ideale Ergänzung des Grossformats. Zur Vertiefung der eigenen Botschaft, mit den Mitteln von Kult•Bus, den Werbeprofis rund um die Verkehrsmittel: Ob es u.a. das fotorealistische Seitenscheibenplakat ist, die den Gast aktiv ansprechende Leuchtvitrine hinter dem Fahrer oder der trittfest bedruckte Fussboden des
Labels: posterdruckeplakate
Displasysteme
reisende Verführer
Präsentationssysteme verschiedener Systemhersteller für Spannwände, Präsentationstafeln, Motivwände, je nach Einsatzzweck. Hier kommt es auf die Zielgruppe, aber auch den Einsatzort an: ob klein und schlicht für drinnen, oder groß und leuchtend für draußen - wir haben schon auf den unterschiedlichsten Hochzeiten getanzt.
Labels: planenundtextildruck
Textildruck
mobile Schaufenster
Die Werbemittel für unterwegs, die persönliche Note für den eiligen Kunden: Präsentationssysteme, Display, Spannwände, PVC-Präsentationswände, Deckenhänger ...
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Innendekoration und Messe
mobile Schaufenster
Die Werbemittel für unterwegs, die persönliche Note für den eiligen Kunden: Präsentationssysteme, Display, Spannwände, PVC-Präsentationswände, Deckenhänger ...
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Spannplanen und Megaposter
megacool und riesengroß
Der Gitternetzdruck für Fassadenbespannungen im 4farb-Rasterdruck mit und ohne Brandschutzeigenschaften. Alles ist im Format unbegrenzt, es kann auch ein Fußballfeld eingepackt werden.
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Planen- und Textildruck
auf Textil mobil planen
Werbung auf Planen heißt, “auf den Punkt” genau Zeit und Ort des eigenen Auftritts zu bestimmen. Das bedeutet, Streuverluste gegen null tendieren zu lassen und im Format ins Grenzenlose abzuheben: Wir wickeln nicht nur den Reichstag für Sie ein!
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Traffic Banner
rollende Visitenkarte
Das Folienposter im bundesweit einheitlichen Standardformat von 175 x 50 cm - es wird auf die Seitenflächen der Busse geklebt. Das heißt, ein einfaches und schnelles Handling für kurzfristige Aktionen.
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4/1-Trafficboards
rollende Plakatwand
Analog zum 18/1 TrafficBoard wird im 4/1-Format ein Folienposter in Citybildformat (175 x 120 cm) auf das Heck des Busses geklebt - das übersieht im Alltag so schnell keiner.
Auch hier erfolgt die Anpassung der Druckgrößen an die individuellen Fahrzeugtypen durch uns.
Labels: verkehrsmittelwerbung
18/1-Trafficboards
ein Plakat auf Rädern
Die rollende Großfläche, ideal für kurzfristige Aktionswerbung. Bei einem TrafficBoard wird unabhängig vom Bustyp ein ca. 350 x 250 cm großen Folien-Poster auf die Fahrbahnseite der Busse geklebt. Das Vorlagenformat richtet sich am
Im Bereich der Fenster kommt eine spezielle Fensterfolie (Windowgrafics) zum Einsatz, die von innen die Durchsicht ermöglicht.
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Teilgestaltung
klassisch modern
Fest vorgegebene Werbeflächen an Fahrzeugen erlauben es, die Werbung kostengünstig zu präsentieren: Diese schnelle und unkomplizierte Werbeform eignet sich ideal sowohl für kurzfristige Werbekampagnen als auch für langfristige Imagewerbung: Oder verbinden Sie einfach beide Möglichkeiten mit Aktionsflächen für Wechselwerbung.
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Ganzgestaltung
auffälliger geht's nicht
Hier müssen Sie sich nicht auf bestimmte Flächen beschränken, sondern können der Gestaltungslust am kompletten Fahrzeug freien Lauf lassen. Meist können sogar die Fensterflächen miteinbezogen werden. Ein ganz gestalteter Bus ist ein spektakuläres Highlight - den übersieht niemand so leicht. Da haben wir so unsere Erfahrungen: Hinsichtlich für die Gestaltung unterschiedlich geeigneter Flächen beraten wir Sie gern.Labels: verkehrsmittelwerbung
Teilflächenwerbung
attraktiv und preiswert
Mehrere Kunden teilen sich ein Fahrzeug: z.B. das Haus, die Straße, die Branchen treten gemeinsam auf und teilen sich einen attraktives Schaufenster, das täglich quer durch die Stadt rollt.
Unser Sorgenfrei-Paket: Der günstige all-inclusive-Preis für Ihre Fläche beinhaltet neben der Miete auch die Gestaltung, die Produktion der Folien, die Beschriftung, die Versicherung und die Demontage nach Ablauf der Werbezeit. Bei längerfristigen Verträgen ist sogar ein Motivwechsel möglich!
Labels: verkehrsmittelwerbung
Montag, 3. Dezember 2007
Kontakt
Kontakt
kult•bus® Außenwerbung GmbH
L 8, 2 (Innenstadt Quadrat)
D-68163 Mannheim
Tel.: + 49 / 621 / 400 40 40
Fax: + 49 / 621 / 400 40 422
Mobil: + 49 / 177 / 501 3141
Leo XL Mac: + 49 / 621 / 400 40419
E-Mail: info@kultbus.de
kult•bus® Außenwerbung GmbH
Niederlassung Leipzig
Ludolf-Colditz-Str. 14
D-04299 Leipzig
Tel.: + 49 / 341 / 47 96 66 6
Fax: + 49 / 341 / 47 96 66 9
Mobil: + 49 / 179 / 39 80 82 6
Leo XL Mac: + 49 / 341 / 47 96 66 0
E-Mail: leipzig@kultbus.de
Informationen zur Datenübernahme
Labels: kontakt
Sonntag, 2. Dezember 2007
Impressum
kult•bus® Außenwerbung GmbH
L 8, 2 (Innenstadt Quadrat)
D-68163 Mannheim
Tel.: + 49 / 621 / 400 40 40
Fax: + 49 / 621 / 400 40 422
E-Mail: info [at ] kultbus.de
Internet: www.kultbus.de
Geschäftsführer: Mario Breunig
Registergericht:
Amtsgericht Mannheim
HRB 10326
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz:
DE 167 517 209
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Labels: impressum
Samstag, 1. Dezember 2007
AGB
AGB
1. Preisangebot
Die Preisangebote werden in Euro abgegeben. Sie erlangen die Verbindlichkeit erst mit der Bestätigung des Auftrags durch uns.
2. Zahlungsbedingungen
Die Zahlung des Rechnungsbetrages hat innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug in Euro zu erfolgen. Bei größeren Aufträgen, ab einem Volumen von Euro 12.500,-- sind Vorauszahlungen oder Teilzahlungen entsprechend der geleisteten Arbeit zu leisten. Ein Skontoabzug auf Teil- oder Vorausrechnungen werden nur nach Absprache gewährt. Dem Auftraggeber steht wegen etwaiger eigener Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, ein Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht nicht zu. Im Falle des Zahlungsverzuges sind Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen Diskont der Deutschen Bundesbank sowie Einziehungskosten zu leisten. Bei Banküberweisungen und Schecks gilt der Tag, an dem die Gutschriftanzeige bei dem Lieferanten eingeht, als Zahlungseingang. Wird eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Auftraggebers bekannt oder gerät er mit einer Zahlung in Verzug, so steht dem Lieferanten das Recht zu, sofortige Zahlung aller offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen zu verlangen. Soweit die vorstehenden Zahlungsbedingungenen zugunsten des Auftraggebers abgeändert werden, hat dieser die gesamten Kredit- und sonstigen Kosten zu tragen.
3. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Ware bleibt bis zur völligen Bezahlung des vereinbarten Preises in unserem Eigentum.
4. Lieferungen
Gelten, soweit nichts anderes vereinbart wurde, ab Lieferwerk Der Versand der Materialien erfolgt grundsätzlich auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Transportversicherungen werden vom Lieferanten nur auf ausdrückliche Anweisung des Auftraggebers und zu dessen Lasten vorgenommen.
5. Lieferzeit
Sind keine Liefertermine vereinbart, wohl aber eine nach bestimmten Zeiträumen bemessene Lieferzeit, so beginnt diese mit dem Tag der Absendung der Auftragsbestätigung. Sie endet mit dem Tag, an dem die Ware das Lieferwerk verlässt oder wegen Versandunmöglichkeit eingelagert wird. Für die Dauer der Prüfung der Andrucke, Fertigungsmuster, Druckvorlagen usw. Durch den Auftraggeber ist die Lieferzeit jeweils unterbrochen und zwar vom Tage der Absendung an den Auftraggeber bis zum Tage des Eintreffens seiner Stellungnahme. Verlangt der Auftraggeber nach der Auftragsbestätigung Änderungen des Auftrages, welche die Anfertigungsdauer beeinflussen, so beginnt eine neue Lieferzeit und zwar mit der Bestätigung der Auftragsänderung. Für Überschreitung der Lieferzeit ist der Lieferant nicht verantwortlich, falls diese durch Umstände, welche der Lieferant nicht zu vertreten hat, verursacht werden. Betriebsstörungen – sowohl im eigenen Betrieb, wie in fremden, von denen die Herstellung und Transport abhängig sind – verursacht durch Krieg, Aussprerrung, Aufruhr, Energie- oder Kraftstoffmangel, Versagen der Verkehrsmittel, Arbeitsbeschränkungen sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, befreien von der Einhaltung der vereinbarten Lieferzeiten und Preise. Eine hierdurch herbeigeführte Überschreitung der Lieferzeit berechtigt den Auftraggeber nicht vom Auftrag zurückzutreten oder den Lieferanten für entstandenen Schaden haftbar zu machen.
6. Lieferungsverzug
Bei Lieferungsverzug des Lieferanten ist der Auftraggeber in jedem Fall erst nach Stellung einer angemessenen Nachfrist zur Ausübung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte berechtigt. Ersatz entgangenen Gewinns kann nicht verlangt werden.
7. Abnahmeverzug
Kommt der Auftraggeber mit der Abnahme in Verzug, so stehen dem Lieferanten die Rechte aus § 326 BGB zu. Des weiteren steht dem Lieferanten aber auch das Recht zu, vom Vertrag nur teilweise zurückzutreten und hinsichtlich des anderen Teiles Schadenersatz zu verlangen. Nimmt der Auftraggeber die Lieferung nicht innerhalb angemessener Frist nach Fertigstellungsanzeige bzw. bei avisiertem Versand nicht prompt ab, oder ist ein Versand infolge von Umständen, die der Lieferant nicht vertreten hat, längere Zeit unmöglich, dann ist der Lieferant berechtigt, die Lieferung für Rechnung und Gefahr des Auftraggebers entweder selbst auf Lager zu nehmen oder bei einem Spediteur einzulagern.
8. Beanstandungen
Sind nur innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware zulässig. Die Pflicht des Auftraggebers zur Untersuchung der gelieferten Ware besteht auch, wenn Ausfallmuster übersandt wurden. Mängel eines Teiles der Lieferung können nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung führen. Es kann nur Minderung, nicht aber Wandlung oder Schadensersatz verlangt werden. Der Lieferant hat das Recht der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Versteckte Mängel, die nach unverzüglicher Untersuchung nicht zu finden sind, dürfen nur dann gegen den Lieferanten geltend gemacht werden, wenn die Mängelrüge innerhalb von drei Monaten, nachdem die Ware das Lieferwerk verlassen hat, bei dem Lieferanten eintrifft. Abweichungen in der Beschaffenheit des vom Lieferanten beschafften Materials können nicht beanstandet werden, soweit sie in den Lieferungsbedingungen der zuständigen Lieferindustrie, die auf Anforderung dem Auftraggeber zur Verfügung stehen, für zulässig erklärt sind oder soweit sie auf durch die Drucktechnik bedingten Unterschiede zwischen Andruck und Auflage beruhen. Für Lichtechtheit, Veränderlichkeit und Abweichungen der Farben und Bronzen sowie für Beschaffenheit von Gummierung, Lackierung, Imprägnierung usw. haftet der Lieferant nur insoweit, als Mängel der Materialien vor deren Verwendung bei sachgemäßer Prüfung erkennbar waren.
9. Vom Auftraggeber beschafftes Material
Gleichviel welcher Art, ist dem Lieferanten frei Haus zu liefern. Der Eingang wird bestätigt ohne Übernahme der Gewähr für die Richtigkeit der als geliefert bezeichneten Menge. Bei größeren Posten sind die mit der Zahlung oder gewichtsmäßigen Prüfung verbundenen Kosten sowie die Lagerspesen zu erstatten. Bei Zurverfügungstellung des Materials durch den Auftraggeber bleiben das Verpackungsmaterial und die Abfälle durch unvermeidlichen Abgang bei Druckzurichtung und Fortdruck durch Beschnitt, Ausstanzungen und dergl. Eigentum des Lieferanten.
10. Skizzen, Entwürfe, Probedrucke und Muster
werden berechnet, auch wenn der Auftrag nicht erteilt wird.
11. Urheberrecht
Für die Prüfung des Rechts der Vervielfältigung aller Druckvorlagen ist der Auftraggeber allein verantwortlich. Das Urheberrecht und das Recht der Vervielfältigung in jeglichem Verfahren und zu jeglichem Verwendungszweck an eigenen Skizzen, Entwürfen, Originalen, Filmen und dergleichen verbleibt, vorbehaltlich ausdrücklich anderweitiger Regelung, dem Lieferanten. Nachdruck aus derjenigen Lieferung, die nicht Gegenstand eines Urheberrechts oder eines anderen gewerblichen Rechtsschutzes sind, ist ohne Genehmigung des Lieferanten nicht zulässig.
Lithographien, Pausen, Handauszüge, Druckplatten, Kopiervorlagen (Negative und Diapositive auf Film oder Glas), Prägeplatten, Rahmen, Siebe, Schablonen, Stanzen und dergl. bleiben Eigentum des Lieferanten, auch wenn sie gesondert in Rechnung gestellt werden. Der Lieferant ist nicht verpflichtet Umdrucke von Lithographien und Kopien von Kopiervorlagen an den Besteller zu liefern.
12. Versicherungen
Wenn die dem Lieferanten übergebenen Manuskripte, Originale, Druckstöcke, Papier, lagernde Drucksachen oder sonstige eingebrachte Sachen gegen Diebstahl, Feuer, Wasser oder jede andere Gefahr versichert werden sollen, so hat der Auftraggeber die Versicherung selbst abzuschließen.
13. Satzfehler
werden kostenfrei berichtigt, dagegen werden vom Lieferanten infolge Unleserlichkeit des Manuskriptes nicht verschuldete oder in Abweichung von der Druckvorlage erforderliche Abänderungen, insbesondere Besteller- oder Autorenkorrekturen, nach der dafür aufgewendeten Arbeitszeit berechnet.
14. Korrekturabzüge
Korrekturabzüge und Andrucke sind vom Auftraggeber zu prüfen und dem Lieferanten druckreif erklärt zurückzugeben. Der Lieferant haftet nicht für vom Auftraggeber übersehene Fehler. Fernmündlich aufgegebene Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Bei kleineren Druckaufträgen und gesetzten Manuskripten ist der Lieferant nicht verpflichtet, dem Auftraggeber einen Korrekturabzug zu übersenden. Wird die Übersendung eines Korrekturabzuges nicht ausdrücklich verlangt, so beschränkt sich die Haftung für Satzfehler auf grobes Verschulden. Bei Änderungen nach Druckgenehmigung gehen alle Kosten, einschl. der Kosten für Maschinenstillstand, zu Lasten des Auftraggebers. Bei farbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren gelten geringfügige Abweichungen vom Original nicht als berechtigter Grund für eine Mängelrüge. Dasselbe gilt für den Vergleich zwischen etwaigen Andrucken und dem Auflagendruck.
15. Mehr- oder Minderlieferung
Im allgemeinen wird die volle vorgeschriebene Auflage geliefert. Der Auftraggeber ist verpflichtet, ein Mehr- bzw. Minderergebnis der bestellten Auflage bis zu 10 % anzunehmen. Der Prozentsatz erhöht sich bei Farben oder besonders schwierigen Drucken auf 15 %. Zusätzlich erhöhen sich die Prozentsätze der Mehr- bzw. Minderlieferung, wenn das Material vom Lieferanten aufgrund der Lieferungsbedingungen der betr. Fachverbände beschafft wurde um deren Toleranzsätze.
16. Das Auflagernehmen und Aufbewahren von Rohstoffen, Halb- & Fertigerzeugnissen
wie z. B. Druckarbeiten, Stehsatz, Monorollen, Druckplatten, Rahmen und Schablonen aller Art, von fremden Material usw. erfolgt nur nach vorheriger Vereinbarung und wird gesondert in Rechnung gestellt.
17. Mündliche Abmachungen
bedürfen zu Ihrer Verbindlichkeit der schriftlichen Bestätigung.
18. Haftungsausschlüsse
Für Schäden, die beim Ablösen von Folien an der Lackierung entstehen wird nicht gehaftet, wenn trotz fachgerechter Ablösung und Verwendung von rückstandsfrei entfernbaren Folien aufgrund eines labilen Untergrundes Lackschäden auftreten.
19. Fehlfahrten
Kosten für nochmalige Anfahrten die entstehen, wenn trotz Terminzusagen der Verkehrsbetriebe die Fahrzeuge nicht zur Verfügung stehen, gehen zu lasten des Auftraggebers.
20. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist, soweit das Gesetz zwingend nichts anderes vorsieht, Mannheim. Dies gilt auch für das Mahnverfahren. Erfüllungsort ist Mannheim.
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